Bei der Unfallkasse Hessen (UKH) läuft das Abrechnungsverfahren für betriebliche Ersthelfer folgendermaßen ab:
✅ 1. Online-Antrag – „Berechtigungsscheine“
Die Unternehmen nutzen das Erste-Hilfe-Onlineverfahren der UKH, um Berechtigungsscheine (Kontingentscheine) für die gewünschte Anzahl Ersthelfer zu beantragen.
✅ 2. Berechtigungsschein ist Pflicht
Die UKH fordert für jeden teilnehmenden Ersthelfer einen Berechtigungsschein, den Sie vor Kursbeginn aus dem Portal herunterladen und dem dem Trainer übergeben müssen. Sollten Sie mehr Ersthelfer ausbilden lassen als Sie Berechtigungsscheine der UKH erhalten haben, so rechnen wir die Teilnehmer ohne Berechtigungsschein direkt mit Ihnen ab.
✅ 3. Standard-Abrechnungsformular
Zusätzlich ist das normale BG/UKH-Abrechnungsformular (einseitig) erforderlich – im Original, vollständig ausgefüllt und gestempelt
✅ 4. Übergabe an Ausbildungsstelle
Am Kursbeginn übergeben die Teilnehmer beide Originale:
- Berechtigungsschein
- Abrechnungsformular
Informationen zum Abrechnungsformular haben wir hier für Sie zusammengestellt: