Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Seit dem 01.07.2019 gibt es für die Abrechnung und die Beantragung der Erste Hilfe Kurse in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder eine einheitliche Lösung. 


Die Unfallkassen der Länder und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben sich darauf geeinigt, dass nunmehr die Abrechnung über den jeweiligen Unfallversicherungsträger erfolgt. Dies bedeutet für Sie, dass Sie als Kindertageseinrichtung nur noch einen Ansprechpartner für Ihre Kostenübernahme haben - nämlich die für Sie zuständige Unfallkasse. 


Gleichzeitig qualifiziert der Kurs "Erste Hilfe in Bildungs - und Betreuungseinrichtungen für Kinder" auch die Teilnehmenden zum betrieblichen Ersthelfenden, Ihre Mitarbeiter/innen müssen dann keinen zusätzlichen Kurs mehr besuchen. 


Aber es gibt auch bei diese Regelung eine Ausnahme: Wenn sowohl die Kinder, als auch die Beschäftigten der Kindertageseinrichtung bei der BGW versichert sind, dies könnte z.B. bei Betriebskindertagesstätten oder ggf. bei kirchlicher Trägerschaft zutreffen, gilt die oben genannte Regelung nicht. In diesem Falle ist die BGW auch weiterhin der richtige Ansprechpartner zur Beantragung der Kostenübernahme bzw. zur Abrechnung. 


Bei Fragen zur Beantragung der Kostenübernahme durch die BGW, klicken Sie bitte hier:

https://support.bcw-ihrpartner.de/help/de-de/3-berufsgenossenschaft-fur-gesundheitsheitdienste-und-wohlfahrtspflege-bgw/1-wie-erhalte-ich-bei-der-bgw-eine-kostenubernahme-fur-einen-erste-hilfe-kurs